Quittung und Rechnung – der Unterschied
Eine Quittung bestätigt den Empfang einer Leistung, meist einer Zahlung (§ 368 BGB). Eine Rechnung fordert eine Zahlung an. Wer bar bezahlt wird, stellt eine Quittung aus; wer auf Rechnung arbeitet, schreibt eine Rechnung und quittiert allenfalls zusätzlich den Zahlungseingang. Für kleine Barumsätze kann die Quittung beides zugleich sein: Empfangsbestätigung und Kleinbetragsrechnung.
Quittung als Kleinbetragsrechnung bis 250 Euro
Bis zu einem Gesamtbetrag von 250 Euro brutto gelten erleichterte Pflichtangaben (§ 33 UStDV): Name und Anschrift des Ausstellers, Datum, Menge und Art der Leistung, der Bruttobetrag und der Steuersatz beziehungsweise ein Hinweis auf die Steuerbefreiung. Der Generator übernimmt deine Stammdaten, setzt im Kleinunternehmer-Modus den § 19-Hinweis und weist bei Regelbesteuerung den enthaltenen Steuerbetrag aus. Der Kunde kann daraus – wenn er Unternehmer ist – die Vorsteuer ziehen.
Betrag in Worten, Nummer, Unterschrift
Der Betrag in Worten schützt vor nachträglichen Änderungen und ist auf Quittungsblöcken seit jeher üblich; der Generator schreibt ihn automatisch („Einhundertneunzehn Euro und null Cent“). Eine fortlaufende Nummer ist bei Quittungen keine Pflicht, erleichtert aber die Zuordnung im Kassenbuch. Unterschreibe die Quittung und behalte eine Kopie: Sie ist dein Buchungsbeleg für die Einnahme.
Bareinnahmen und Kassenbuch
Barzahlungen gehören täglich ins Kassenbuch (§ 146 Abs. 1 AO). Die Quittungskopie ist der Beleg dazu. Wer viele Barumsätze hat, braucht eine elektronische Kasse mit TSE – für gelegentliche Barzahlungen reicht Quittung plus Kassenbuch.
Häufige Fragen
Muss eine Quittung nummeriert sein?
Nein, aber eine Nummer erleichtert die Zuordnung im Kassenbuch und die Prüfung.
Zählt die Quittung als Rechnung?
Bis 250 Euro brutto ja, wenn sie die Angaben nach § 33 UStDV enthält. Darüber braucht der Kunde eine vollständige Rechnung.
Muss ich als Kleinunternehmer Umsatzsteuer auf der Quittung ausweisen?
Nein. Stattdessen steht der Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG auf der Quittung.
Wer unterschreibt die Quittung?
Der Empfänger des Geldes, also du. Der Kunde bekommt das Original, du behältst eine Kopie.
Kann ich eine Quittung nachträglich ändern?
Nein. Falsche Quittungen werden durch eine neue ersetzt, die alte wird als ungültig gekennzeichnet und aufbewahrt.