Ratgeber

EÜR erstellen: Schritt für Schritt zur Anlage EÜR

EÜR Schritt für Schritt: Wer sie nutzen darf, Zufluss- und Abflussprinzip, die wichtigen Zeilen der Anlage EÜR, Übermittlung über ELSTER und die Fristen 2026/2027.

Von Ayyoub Aharchi Veröffentlicht: 6 Min. Lesezeit

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist die einfachste Form der Gewinnermittlung: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben, jeweils nach dem Zeitpunkt der Zahlung. Das Ergebnis meldest du dem Finanzamt über die Anlage EÜR, und zwar ausschließlich elektronisch. Diese Anleitung führt dich vom Belegstapel bis zur Übermittlung in ELSTER.

Wer darf die EÜR nutzen?

Die EÜR nach § 4 Abs. 3 EStG steht allen offen, die nicht buchführungspflichtig sind:

  • Freiberufler (Ärzte, Designer, Journalisten, Berater, Dozenten) immer, unabhängig von Umsatz und Gewinn.
  • Gewerbetreibende, solange sie nicht als Kaufmann im Handelsregister stehen und die Grenzen des § 141 AO nicht überschreiten: 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn im Jahr (Werte seit 2024). Darüber fordert das Finanzamt zur Bilanzierung auf.

Die EÜR hat nichts mit der Kleinunternehmerregelung zu tun. Die eine betrifft die Einkommensteuer (Gewinn), die andere die Umsatzsteuer. Du kannst Kleinunternehmer mit EÜR sein, aber auch regelbesteuert mit EÜR. Wie die Umsatzsteuer-Seite funktioniert, erklärt unser Artikel zur Kleinunternehmerregelung 2026.

Eine Bagatellgrenze gibt es nicht mehr. Bis 2016 durften Betriebe mit weniger als 17.500 € Einnahmen eine formlose Gewinnermittlung einreichen. Seit dem Veranlagungszeitraum 2017 ist die Anlage EÜR für alle Pflicht, „nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung“ (§ 60 Abs. 4 EStDV). Papier gibt es nur noch auf Antrag in Härtefällen.

Das Prinzip: Zufluss und Abfluss

Die EÜR folgt § 11 EStG: „Einnahmen sind innerhalb des Kalenderjahres bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind“, und Ausgaben sind „für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind“. Es zählt der Geldeingang, nicht das Rechnungsdatum.

Beispiel: Du schreibst am 20. Dezember 2026 eine Rechnung, der Kunde zahlt am 8. Januar 2027. Die Einnahme gehört ins Jahr 2027.

Ausnahme, die 10-Tage-Regel: Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen wie Miete, Versicherungsbeiträge oder Umsatzsteuer-Vorauszahlungen, die „kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres“ fließen, gehören ins Jahr, zu dem sie wirtschaftlich gehören (§ 11 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 EStG). „Kurze Zeit“ bedeutet nach ständiger Rechtsprechung bis zu zehn Tage. Die Januar-Miete, die du am 29. Dezember überweist, ist also eine Ausgabe des neuen Jahres.

Ausnahme, das Anlagevermögen: Was länger als ein Jahr genutzt wird und mehr als 800 € netto kostet (Laptop, Maschine, Büromöbel), wird nicht sofort abgezogen, sondern über die Nutzungsdauer abgeschrieben (AfA). Bis 800 € netto gilt es als geringwertiges Wirtschaftsgut und wird im Kaufjahr voll abgesetzt (§ 6 Abs. 2 EStG). Für Computer, Peripherie und Software erlaubt die Finanzverwaltung seit 2021 eine Nutzungsdauer von einem Jahr, also praktisch den Sofortabzug.

Schritt 1: Belege sammeln und Konten trennen

Ein eigenes Geschäftskonto ist keine Pflicht, spart aber Stunden. Sortiere Belege nach Monat, nummeriere sie fortlaufend und lege sie digital ab. Ein ordentlicher Scan reicht, das Papier darfst du danach vernichten, wenn du die Vorgaben der GoBD einhältst. Bareinnahmen kommen aus dem Kassenbuch, dazu unser Artikel Kassenbuch führen als Kleinunternehmer. Aufbewahrung: Buchungsbelege acht Jahre, die Gewinnermittlung selbst zehn Jahre (§ 147 AO).

Schritt 2: Betriebseinnahmen erfassen

Alle Zuflüsse aus deinem Betrieb, brutto:

  • Kleinunternehmer tragen ihre Einnahmen in einer Summe in die Zeile „Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer“ ein (Anlage EÜR 2025: Zeile 12). Sonst nichts, keine Umsatzsteuer, keine Vorsteuer.
  • Regelbesteuerte trennen: Netto-Einnahmen (Zeile 15), vereinnahmte Umsatzsteuer (Zeile 17) und vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer (Zeile 18).
  • Ebenfalls Einnahmen: der Verkauf von Anlagevermögen (der alte Laptop), die private Nutzung des Firmenwagens (1-%-Regel oder Fahrtenbuch) und Sachentnahmen.
  • Keine Einnahmen: Privateinlagen, Darlehensauszahlungen, durchlaufende Posten.

Schritt 3: Betriebsausgaben sortieren

Die Anlage EÜR gibt die Kategorien vor. Wenn deine Tabelle von Anfang an dieselben Kategorien nutzt, ist der Jahresabschluss ein Kopiervorgang:

Kategorie (Anlage EÜR 2025) Beispiele
Waren, Roh- und Hilfsstoffe (Zeile 27) Material, Handelsware
Bezogene Fremdleistungen (Zeile 29) Subunternehmer, Freelancer
Abschreibungen (Zeilen 31 bis 38) AfA aus dem Anlageverzeichnis, geringwertige Wirtschaftsgüter
Raumkosten (Zeilen 39 bis 42) Miete für Büro oder Lager, Nebenkosten
Sonstige unbeschränkt abziehbare Ausgaben (Zeilen 43 bis 60) Telefon, Internet, Fortbildung, Versicherungen, Werbung, Kontoführung, Software
Beschränkt abziehbare Ausgaben (Zeilen 62 bis 66) Geschenke bis 50 € pro Person und Jahr, Bewirtung zu 70 %, häusliches Arbeitszimmer oder Tagespauschale (6 € pro Tag, höchstens 1.260 €)
Kfz- und Fahrtkosten (Zeilen 68 bis 73) Betriebs-Pkw, oder 0,30 € je Kilometer für den Privatwagen, Reisekosten, Verpflegungspauschalen (14 € bzw. 28 €)

Regelbesteuerte setzen außerdem die gezahlte Vorsteuer und die ans Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer als Betriebsausgabe an. Kleinunternehmer buchen alle Ausgaben brutto, denn sie bekommen keine Vorsteuer zurück.

Nicht abziehbar: Einkommensteuer, Privatentnahmen, Bußgelder, Geschenke über 50 € pro Person, normale Kleidung.

Schritt 4: Anlagevermögen und Abschreibung

Führe ein Anlageverzeichnis (in ELSTER: Anlage AVEÜR) mit Anschaffungsdatum, Kosten, Nutzungsdauer und Restwert. Die lineare AfA verteilt die Kosten gleichmäßig auf die Jahre; im Kaufjahr zählst du monatsgenau. Nutzungsdauern stehen in der AfA-Tabelle des BMF, zum Beispiel 13 Jahre für Büromöbel und 6 Jahre für einen Pkw.

Schritt 5: Gewinn ermitteln und prüfen

Gewinn = Summe der Betriebseinnahmen − Summe der Betriebsausgaben (Anlage EÜR 2025: Zeile 98). Vor der Übermittlung lohnen vier Kontrollen:

  • Stimmt Bank-Anfangsbestand + Einnahmen − Ausgaben ± Privatbewegungen mit dem Bank-Endbestand überein?
  • Sind alle Zahlungen dem richtigen Jahr zugeordnet (Zufluss, Abfluss, 10-Tage-Regel)?
  • Ist jede Ausgabe belegt? Fehlt ein Beleg, hilft ein Eigenbeleg, aber sparsam.
  • Regelbesteuert: Passen die Umsatzsteuer-Beträge zu den Voranmeldungen?

Schritt 6: In ELSTER übermitteln

  1. In „Mein ELSTER“ anmelden (Zertifikatsdatei oder ElsterSecure-App).
  2. Formular „Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR)“ für das Jahr öffnen. Dazu die Anlage AVEÜR und, bei Schuldzinsen über 2.050 €, die Anlage SZ.
  3. Zeilen ausfüllen, Plausibilitätsprüfung laufen lassen, Hinweise abarbeiten.
  4. Zusammen mit der Einkommensteuererklärung absenden: Anlage G für Gewerbetreibende, Anlage S für Freiberufler. Der Gewinn aus der EÜR wird dort übernommen.
  5. Belege nicht mitschicken, sondern aufbewahren (Belegvorhaltepflicht). Das Finanzamt fordert sie bei Bedarf an.

Fristen

Steuerjahr Ohne Steuerberater Mit Steuerberater
EÜR 2025 31. Juli 2026 (bereits abgelaufen) 1. März 2027
EÜR 2026 31. Juli 2027 29. Februar 2028

Wer die Frist ohne Berater versäumt, riskiert einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 € je angefangenem Monat (§ 152 AO). Für 2025 gilt deshalb: lieber jetzt nachreichen als auf die Erinnerung des Finanzamts warten. Eine Fristverlängerung beantragst du formlos mit Begründung über ELSTER, am besten bevor die Frist abläuft.

Typische Fehler

  • Rechnungsdatum statt Zahlungsdatum verwendet.
  • Privatentnahmen als Betriebsausgabe gebucht.
  • Laptop über 800 € netto komplett abgesetzt statt abgeschrieben.
  • Kleinunternehmer tragen Umsatzsteuer ein, die sie gar nicht erhoben haben.
  • Anlage EÜR auf Papier eingereicht. Das Finanzamt weist sie zurück, die Frist läuft weiter.

Fazit

Die EÜR ist keine Buchhaltung, sondern eine geordnete Liste: Was ist wann reingekommen, was ist wann rausgegangen, was davon ist Anlagevermögen. Wer seine Ausgaben von Januar an in den Kategorien der Anlage EÜR sammelt, braucht im Sommer eine Stunde für die Übermittlung. Wer im Juli mit einem Schuhkarton anfängt, braucht ein Wochenende. Der Unterschied liegt nicht in der Software, sondern in der Struktur.

Häufige Fragen

Muss ich die Anlage EÜR elektronisch abgeben?

Ja. § 60 Abs. 4 EStDV verlangt die Übermittlung „nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung“. Das geht kostenlos über Mein ELSTER. Papier ist nur auf Antrag in Härtefällen möglich, etwa wenn dir die technischen Mittel fehlen.

Gilt die 17.500-€-Grenze noch?

Nein. Bis zum Veranlagungszeitraum 2016 durften Betriebe mit weniger als 17.500 € Betriebseinnahmen eine formlose Gewinnermittlung einreichen. Seit 2017 ist die Anlage EÜR für alle Pflicht, unabhängig von der Höhe der Einnahmen.

Brauche ich Buchhaltungssoftware für die EÜR?

Nicht zwingend. Bei überschaubarem Belegaufkommen reicht eine Tabelle, deren Kategorien den Zeilen der Anlage EÜR entsprechen. Die Übermittlung übernimmt ELSTER. Software lohnt sich, wenn du regelbesteuert bist und Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Vorsteuer und Jahreserklärung zusammenhängen.

Was ist die Anlage AVEÜR?

Das Anlageverzeichnis zur EÜR. Dort listest du dein Anlagevermögen (Laptop, Maschinen, Fahrzeug) mit Anschaffungsdatum, Kosten, Abschreibung und Restwert. Sie ist auszufüllen, sobald du abnutzbares Anlagevermögen hast oder im Jahr verkauft hast.

Kann ich als Kleinunternehmer Vorsteuer abziehen?

Nein. Kleinunternehmer nach § 19 UStG bekommen keine Vorsteuer erstattet. Deshalb buchst du alle Ausgaben brutto, also inklusive der gezahlten Umsatzsteuer, als Betriebsausgabe.

Wann muss ich von der EÜR zur Bilanz wechseln?

Als Gewerbetreibender, wenn dein Umsatz 800.000 € oder dein Gewinn 80.000 € im Jahr übersteigt (§ 141 AO) oder du als Kaufmann ins Handelsregister eingetragen bist. Das Finanzamt fordert dich schriftlich auf; die Pflicht beginnt mit dem folgenden Wirtschaftsjahr. Freiberufler dürfen immer bei der EÜR bleiben.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. § 4 EStG – Gewinnbegriff, Absatz 3 (Einnahmen-Überschuss-Rechnung), Absatz 5 (beschränkt abziehbare Betriebsausgaben)
  2. § 11 EStG – Vereinnahmung und Verausgabung (Zufluss- und Abflussprinzip)
  3. § 6 EStG – Bewertung, Absatz 2 (geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 €)
  4. § 60 EStDV – Unterlagen zur Steuererklärung, Absatz 4 (elektronische Anlage EÜR)
  5. § 141 AO – Buchführungspflicht (Grenzen 800.000 € Umsatz / 80.000 € Gewinn)
  6. § 149 AO – Abgabe der Steuererklärungen (Fristen)
  7. § 152 AO – Verspätungszuschlag
  8. ELSTER: Anleitung zur Anlage EÜR 2025 – Zeilennummern und Erläuterungen des amtlichen Vordrucks
  9. BMF: Vordruck Anlage EÜR 2025 mit Anleitung (PDF)
  10. BMF-Schreiben vom 22.02.2022: Nutzungsdauer von Computerhardware und Software (ein Jahr) – Amtliches Einkommensteuer-Handbuch, Anhang 1 V
  11. Finanzamt NRW: Abgabepflichten und Abgabefristen

Unsere Vorlagen und Ratgeber sind keine Steuer- oder Rechtsberatung. Im Zweifel hilft dir dein Steuerberater oder das Finanzamt. Stand der Rechtslage: 1. September 2026.