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Indexmiete berechnen und anpassen

Aktueller Verbraucherpreisindex, Basisindex, Prozentveränderung, neue Miete und Wirksamkeitsdatum – und das fertige Schreiben an den Mieter.

Indexmiete berechnen und anpassen

Vorschau

So funktioniert die Indexmiete

Bei einer Indexmiete vereinbaren die Parteien im Mietvertrag, dass die Miete dem Verbraucherpreisindex für Deutschland folgt (§ 557b BGB). Die Anpassung erfolgt nicht automatisch: Der Vermieter erklärt sie in Textform und nennt die Indexveränderung und den neuen Betrag. Die Miete muss dabei jeweils mindestens ein Jahr unverändert geblieben sein. Die neue Miete ist ab Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der Erklärung zu zahlen.

Die Rechnung

Neue Miete = bisherige Miete × neuer Index ÷ Basisindex. Der Basisindex ist der Stand im Monat der letzten Festsetzung (Vertragsbeginn oder letzte Anpassung). Der Generator enthält die Monatswerte seit Januar 2023 (Basis 2020 = 100) vom Statistischen Bundesamt; ältere Werte trägst du aus der Destatis-Tabelle ein. Sinkt der Index, kann auch der Mieter eine Senkung verlangen.

Was neben der Indexmiete nicht geht

Während einer Indexmiete sind Erhöhungen bis zur Vergleichsmiete (§ 558) ausgeschlossen; Modernisierungserhöhungen sind nur zulässig, wenn der Vermieter die Maßnahme nicht zu vertreten hatte. Die Kappungsgrenze gilt für die Indexmiete nicht – dafür ist der Index die einzige Stellschraube.

Sauber dokumentieren

Bewahre jede Anpassungserklärung mit dem Zugangsnachweis auf. Bei mehreren Anpassungen bildet der jeweils letzte Indexstand die neue Basis. Der Generator zeigt die Berechnung im Schreiben, damit der Mieter sie nachvollziehen kann.

Häufige Fragen

Wie oft darf ich die Indexmiete anpassen?

Höchstens einmal im Jahr: Die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert geblieben sein (§ 557b Abs. 2 BGB).

Ab wann gilt die neue Miete?

Ab Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der Erklärung (§ 557b Abs. 3 BGB).

Welchen Index nehme ich?

Den Verbraucherpreisindex für Deutschland insgesamt (aktuell Basis 2020 = 100). Unterschiedliche Basisjahre lassen sich umrechnen, der Generator nutzt einheitlich 2020 = 100.

Gilt die Kappungsgrenze?

Nein, bei der Indexmiete nicht; dafür ist keine Erhöhung nach § 558 möglich.

Was, wenn der Index gefallen ist?

Dann gibt es keine Erhöhung; der Mieter kann eine entsprechende Senkung verlangen.

Rechtsquellen

Keine Rechtsberatung: Der Generator erstellt Dokumente nach deinen Eingaben und erklärt die gesetzlichen Regeln allgemein (BGH, Urteil vom 09.09.2021, I ZR 113/20: Dokumentgeneratoren sind keine Rechtsdienstleistung). Für deinen Einzelfall hilft ein Anwalt, Haus & Grund oder der Mieterverein. Stand der Rechtstexte: September 2026.