Mietbescheinigung: was Behörden erwarten
Jobcenter, Wohngeldstellen und Sozialämter verlangen eine Bescheinigung des Vermieters über das Mietverhältnis: Wer wohnt seit wann in welcher Wohnung, wie groß ist sie, wie setzt sich die Miete aus Nettokaltmiete, Betriebs- und Heizkostenvorauszahlung zusammen, gibt es Rückstände. Viele Behörden haben eigene Formulare; die hier erzeugte Bescheinigung enthält dieselben Angaben und wird in der Regel akzeptiert. Du bescheinigst nur Tatsachen – keine Prognosen und nichts, was nicht im Mietvertrag steht.
Wohnungsgeberbestätigung: gesetzliche Pflicht
Zieht ein Mieter ein, musst du als Wohnungsgeber den Einzug bestätigen (§ 19 BMG). Der Mieter braucht die Bestätigung für die Anmeldung, die innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen muss (§ 17 BMG). Pflichtangaben: Name und Anschrift des Wohnungsgebers, ob er Eigentümer ist, Einzugsdatum, Anschrift der Wohnung und die Namen der einziehenden Personen. Wer die Bestätigung verweigert oder eine Scheinanmeldung ermöglicht, handelt ordnungswidrig (§ 54 BMG).
Auszug bestätigen
Eine Auszugsbestätigung ist nur nötig, wenn der Mieter ins Ausland zieht oder keine neue Wohnung bezieht; für einen Umzug innerhalb Deutschlands reicht die Anmeldung der neuen Wohnung. Der Generator erzeugt beide Varianten.
Datenschutz
Gib nur die Daten weiter, die der Zweck erfordert. Die Bescheinigung wird dem Mieter ausgehändigt, nicht direkt an die Behörde geschickt – so behält er die Kontrolle über seine Daten.
Häufige Fragen
Muss ich eine Mietbescheinigung ausstellen?
Eine gesetzliche Pflicht gibt es nicht, aber aus dem Mietverhältnis folgt eine Nebenpflicht zur Mitwirkung; Verweigerung ohne Grund ist kaum haltbar.
Ist die Wohnungsgeberbestätigung Pflicht?
Ja (§ 19 BMG). Sie muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug vorliegen.
Was ist mit Untermietern?
Wohnungsgeber ist, wer die Wohnung tatsächlich überlässt – bei Untermiete also der Hauptmieter.
Reicht die Bestätigung per E-Mail?
Die Meldebehörde akzeptiert eine schriftliche oder elektronische Bestätigung; das PDF mit Unterschrift ist üblich.
Bleiben die Daten bei mir?
Ja, alles entsteht im Browser.