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Kautionsabrechnung erstellen

Kaution plus Zinsen minus belegte Abzüge – das Abrechnungsschreiben, das der Mieter nachvollziehen kann.

Kautionsabrechnung erstellen

Abzüge (nur belegte Forderungen)

BezeichnungBetrag €

Vorschau

Wann die Kaution zurück muss

Nach dem Ende des Mietverhältnisses darf der Vermieter die Kaution für eine angemessene Prüffrist behalten – die Gerichte nennen meist drei bis sechs Monate, je nach Umfang der offenen Punkte. Danach ist abzurechnen: Kaution plus die angefallenen Zinsen (§ 551 Abs. 3 BGB) abzüglich berechtigter, belegter Forderungen. Ein Einbehalt für eine noch ausstehende Nebenkostenabrechnung ist zulässig, aber nur in Höhe der voraussichtlichen Nachzahlung.

Was abgezogen werden darf

Rückständige Miete, Nachzahlungen aus Nebenkostenabrechnungen und Schadensersatz für Schäden, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen – nicht aber normale Abnutzung. Für Schäden brauchst du das Übergabeprotokoll und Rechnungen oder Kostenvoranschläge. Ersatzansprüche verjähren sechs Monate nach Rückgabe (§ 548 BGB); der Bundesgerichtshof hat 2024 entschieden, dass der Vermieter mit verjährten Schadensersatzansprüchen gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch aufrechnen kann, wenn er das innerhalb der Frist hätte tun können.

Transparent abrechnen

Der Generator listet Kaution, Zinsen und jeden Abzug einzeln auf und berechnet den Rückzahlungsbetrag. Nenne für jeden Abzug den Beleg. Eine nachvollziehbare Abrechnung verhindert die meisten Streitigkeiten – und die Kosten eines Verfahrens übersteigen die strittigen Beträge fast immer.

Zinsen

Die Kaution ist getrennt vom Vermögen des Vermieters zum üblichen Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist anzulegen; die Zinsen stehen dem Mieter zu. Den tatsächlichen Zinsertrag entnimmst du dem Kautionskonto.

Häufige Fragen

Wie lange darf ich die Kaution einbehalten?

Für eine angemessene Prüffrist, in der Regel drei bis sechs Monate; für eine ausstehende Nebenkostenabrechnung anteilig länger.

Darf ich normale Abnutzung abziehen?

Nein. Nur Schäden, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen (§ 538 BGB).

Muss ich Zinsen auszahlen?

Ja, die Zinsen aus der Anlage der Kaution stehen dem Mieter zu (§ 551 Abs. 3 BGB).

Was ist, wenn die Abzüge höher sind als die Kaution?

Dann rechnest du die Kaution vollständig an und forderst den Rest gesondert.

Bleiben die Daten bei mir?

Ja, alles läuft im Browser.

Rechtsquellen

Keine Rechtsberatung: Der Generator erstellt Dokumente nach deinen Eingaben und erklärt die gesetzlichen Regeln allgemein (BGH, Urteil vom 09.09.2021, I ZR 113/20: Dokumentgeneratoren sind keine Rechtsdienstleistung). Für deinen Einzelfall hilft ein Anwalt, Haus & Grund oder der Mieterverein. Stand der Rechtstexte: September 2026.