Warum das Protokoll beide Seiten schützt
Bei der Rückgabe der Wohnung muss der Mieter sie in dem Zustand zurückgeben, der dem vertragsgemäßen Gebrauch entspricht (§ 546, § 538 BGB). Was „vertragsgemäß“ war, lässt sich Jahre später nur mit einem Protokoll vom Einzug belegen. Ohne Protokoll trägt der Vermieter die Beweislast für Schäden, die er dem Mieter anlasten will – und verliert in der Praxis meist. Umgekehrt schützt das Auszugsprotokoll den Mieter vor Nachforderungen für Mängel, die bei der Übergabe nicht festgehalten wurden.
Was hinein gehört
Datum, Anwesende, jeder Raum mit Zustand und konkreten Mängeln (Ort und Art: „Kratzer im Parkett links vom Fenster, etwa 10 cm“), Zählerstände mit Zählernummern für Strom, Gas, Wasser und Wärme, die übergebenen Schlüssel mit Anzahl sowie Vereinbarungen, etwa zu Nacharbeiten mit Frist. Fotos ergänzen das Protokoll; vermerke, dass sie angefertigt wurden. Beide Parteien unterschreiben und erhalten ein Exemplar.
Fristen nach dem Auszug
Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen verjähren sechs Monate nach Rückgabe (§ 548 BGB). Wer Schäden geltend machen will, braucht deshalb das Protokoll sofort – und sollte die Kaution nicht länger als nötig zurückhalten. Die Zählerstände sind zugleich die Grundlage für die letzte Nebenkostenabrechnung und die Ummeldung der Versorger.
Typische Fehler
Pauschale Formulierungen („Wohnung in Ordnung“), fehlende Zählernummern, nicht gezählte Schlüssel, keine Unterschrift des Mieters und Protokolle, die erst Tage nach der Übergabe geschrieben werden. Der Generator führt durch alle Punkte und erzeugt ein Dokument, das beide vor Ort unterschreiben können.
Häufige Fragen
Ist ein Übergabeprotokoll Pflicht?
Nein, aber ohne Protokoll fehlt bei Streit über Schäden oder die Kaution meist der Beweis.
Muss der Mieter unterschreiben?
Er muss nicht, aber nur mit beiden Unterschriften ist das Protokoll ein gemeinsames Beweismittel. Verweigert er, vermerke das und lass einen Zeugen unterschreiben.
Was, wenn nach der Übergabe Mängel auffallen?
Verdeckte Mängel kannst du nachträglich geltend machen; für alles, was sichtbar war und nicht im Protokoll steht, wird das schwer.
Wie lange kann der Vermieter Schäden fordern?
Sechs Monate ab Rückgabe (§ 548 BGB).
Bleiben die Daten bei mir?
Ja, alles läuft im Browser.