Ohne Erlaubnis keine Untervermietung
Der Hauptmieter darf die Wohnung ganz oder teilweise nur mit Erlaubnis des Vermieters an Dritte überlassen (§ 540 BGB). Für die Überlassung eines Teils der Wohnung hat er einen Anspruch auf Erlaubnis, wenn nach Vertragsschluss ein berechtigtes Interesse entsteht – etwa gestiegene Kosten oder ein Partner, der einzieht (§ 553 BGB). Der Generator verlangt das Datum der Erlaubnis, weil eine Untervermietung ohne Zustimmung eine Kündigung des Hauptmietvertrags riskiert.
Miete, Nebenkosten, Kaution
Die Untermiete kann frei vereinbart werden, darf aber nicht wucherisch sein; in Gebieten mit Mietpreisbremse gelten die Grenzen auch für die Untermiete. Nebenkosten lassen sich als Pauschale oder als Vorauszahlung mit jährlicher Abrechnung vereinbaren. Die Kaution ist auf drei Nettokaltmieten begrenzt und in drei Raten zahlbar (§ 551 BGB) – der Generator warnt bei höheren Beträgen.
Kündigung und Befristung
Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen (§ 573c BGB). Vermietet der Hauptmieter ein möbliertes Zimmer in seiner eigenen Wohnung, gilt die verkürzte Frist des § 573c Abs. 3 BGB. Eine Befristung ist nur mit einem gesetzlichen Grund zulässig (§ 575 BGB), zum Beispiel Eigenbedarf des Hauptmieters nach Rückkehr; der Generator setzt diesen Grund ein, wenn du ein Enddatum einträgst. Das Untermietverhältnis endet spätestens mit dem Hauptmietvertrag.
Was du zusätzlich brauchst
Ein Übergabeprotokoll, bei möblierter Vermietung eine Inventarliste und die Wohnungsgeberbestätigung für die Anmeldung des Untermieters – beide erzeugst du mit den anderen Generatoren dieses Hubs.
Häufige Fragen
Darf der Vermieter die Erlaubnis verweigern?
Bei Teil-Untervermietung nur aus wichtigem Grund in der Person des Untermieters oder bei Überbelegung; bei Überlassung der ganzen Wohnung darf er frei entscheiden.
Wie hoch darf die Untermiete sein?
Grundsätzlich frei, aber nicht sittenwidrig; wo die Mietpreisbremse gilt, gilt sie auch hier. Möblierungszuschläge sind üblich.
Kann ich unbefristet untervermieten?
Ja. Unbefristet ist der Normalfall; eine Befristung braucht einen Grund nach § 575 BGB.
Muss der Untermieter sich anmelden?
Ja, innerhalb von zwei Wochen; du stellst als Wohnungsgeber die Bestätigung nach § 19 BMG aus.
Was passiert, wenn mein Hauptmietvertrag endet?
Dann endet auch das Untermietverhältnis; der Untermieter muss ausziehen, kann aber Schadensersatz von dir verlangen, wenn du das zu vertreten hast.